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Lasermessung verwertbar?

Zu schnell gefahren? Mit der Laserpistole erwischt? Bei berechtigten Zweifeln an einer ordentlichen Messung, setzt der Bußgeldrichter auch mal einen Ortstermin an. Bei klirrender Kälte prüften der Richter, der Sachverständige und ich jüngst, ob die notwendigen Tests (Nulltest, Visiertest etc.) erfolgten und das Messgerät (TraffiPatrol) vom Messbeamten in der von der Gerbrauchsanweisung vorgeschriebenen Weise aufgebaut und eingesetzt wurde. Im konkreten Fall übrigens nicht – das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.

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